Förderungen Pflegegeld Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt. Pflegebedarf Pflegestufe Betrag in Euro monatlich (netto) in Stunden pro Monat Mehr als 65 Stunden 1 192,00 Euro Mehr als 95 Stunden 2 354,00 Euro Mehr als 120 Stunden 3 551,60 Euro Mehr als 160 Stunden 4 827,10 Euro Mehr als 180 Stunden, 5 1.123,50 Euro wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist​​​ Mehr als 180 Stunden, 6 1.568,90 Euro wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist​​​ Mehr als 180 Stunden, 7 2.061,80 Euro wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt​​​ Förderung der 24-Stunden Betreuung Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf eine Förderung. Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro, für jede behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro. Nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt dabei seit 1. November 2008 unberücksichtigt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss seit 1. Jänner 2009 nachgewiesen werden, dass die Betreuungskraft über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener einer Heimhelferin/eines Heimhelfers entspricht, oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat (im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 Gewerbeordnung) oder bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. einer Ärztin/eines Arztes ausübt (Befugnis gemäß § 3b oder § 15 Abs 7 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder gemäß § 50b des Ärztegesetzes). Förderhöhe: Selbstständige Betreuungskräfte: 400 Euro pro Monat und Betreuungskraft Maximal 800 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften) Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt somit bei zwei selbstständigen Betreuungskräften 6.600 Euro. Kosten 24-Stunden-Betreuung Bei 1 Person im Haushalt: PFLEGESTUFE 3 € 2.368,- Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen) Personalkosten € 60,- / Tag Sozialversicherung € 360,- Transport € 200,- Gewerbeschein aliquot € 8,- Organisationskosten € 490,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST. Servicekosten pro Monat € 120,- inkl. 20% MWST. Somit Gesamtkosten € 2.488,- Förderung Pflegegeld € 551,60 Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,- Ihre Effektiven Kosten € 1.136,40 PFLEGESTUFE 4 € 2.518,- Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen) Personalkosten € 65,- / Tag Sozialversicherung € 360,- Transport € 200,- Gewerbeschein aliquot € 8,- Organisationskosten € 520,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST. Servicekosten pro Monat € 130,- inkl. 20% MWST. Somit Gesamtkosten € 2.648,- Förderung Pflegegeld € 827,10 Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,- Ihre Effektiven Kosten € 1.020,90 PFLEGESTUFE 5 € 2.668,-Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen) Personalkosten € 70,- / Tag Sozialversicherung € 360,- Transport € 200,- Gewerbeschein aliquot € 8,- Organisationskosten € 550,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST. Servicekosten pro Monat € 140,- inkl. 20% MWST. Somit Gesamtkosten € 2.808,- Förderung Pflegegeld € 1.123,50 Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,- Ihre Effektiven Kosten € 884,50 PFLEGESTUFE 6 € 2.818,- Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen) Personalkosten € 75,- / Tag Sozialversicherung € 360,- Transport € 200,- Gewerbeschein aliquot € 8,- Organisationskosten € 580,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST. Servicekosten € 150,- inkl. 20% MWST. Somit Gesamtkosten € 2.968,- Förderung Pflegegeld € 1.568,90 Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,- Ihre Effektiven Kosten € 599,10 PFLEGESTUFE 7 € 2.968,- Personalkosten (Bei 30 Arbeitstagen) Personalkosten € 80,- / Tag Sozialversicherung € 360,- Transport € 200,- Gewerbeschein aliquot € 8,- Organisationskosten € 600,- Pauschal (Einmalig) inkl. 20% MWST. Servicekosten pro Monat € 160,- inkl. 20% MWST. Somit Gesamtkosten € 3.128,- Förderung Pflegegeld € 2.061,80 Förderung 24-Stunden-Förderung € 800,- Ihre Effektiven Kosten € 266,20 Preise für 2 zu betreuende Personen auf Anfrage! Wissenswertes Aktuelle Themen, Veranstaltungen und Publikationen finden Sie immer aktuell auf unserer Facebookseite Hier gehts zur Facebookseite
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